AAC
Die Austrian Aikido Commission (AAC) ist das oberste fachliche Kontroll- und Aufsichtsorgan des ÖAV (AAA) und die ganzheitliche Vertretung des Aikikai So Hombu in Tokio bzw. Aikikai – Aikido World Headquarters in Österreich.
Sie besteht aus mindestens 3 und max. 5 Aikido-Experten und zwar ihrem/ihrer Vorsitzenden, das ist der/die vom Aikikai So Hombu in Tokio bzw. Aikikai – Aikido World Headquarters legitimierte Shihan/So-Sekininsha (Person in Charge) für Österreich der/die mindestens den 6. DAN besitzt und weiteren von diesem/dieser bestellten Kommissionsmitgliedern, die entweder mind. Inhaber des 6. DAN, oder Inhaber des 5. DAN sind und mindestens eine 15-jährige Aikido-Lehrtätigkeit aufweisen können.
Mit einstimmigem Beschluss des Vorstandes vom 3. Dezember 2011 wurden folgende Personen als Mitglieder des AAC auf Vorschlag des So-Sekininsha bestätigt:
- Univ. Prof. Dr. Junichi Yoshida (Graz), So-Sekininsha
- Mag. Dr. Frank Koren (Aikido Union Graz)
- Univ. Prof. Dr. Wolfgang Linert (Musubikan Dojo Wien)
Aufgabenkreis der AAC
- die An- und Aberkennung des Dojo-Status
- die An- und Aberkennung von Lehrerberechtigungen (Shidoin/Fukushidoin)
- Vergabe von Prüfungsberechtigungen
- Bestellung der Prüfungskommissionen (1./2. DAN sowie für den 3./4. DAN)
- Empfehlungen für die höheren DAN-Grade an das Hombu Dojo
- Nostrifikation von DAN-Graden anderer Verbände
- Einberufung des Dojo-Ausschusses mind. einmal im Jahr
Der Dojo-Status ist ein Zertifikat mit dem die fachliche Kompetenz der einzelnen Aikidogruppen bestätigt wird. Über An- und Aberkennung des Dojo-Status entscheidet die AAC. Durch die gemeinsame Unterzeichnung des/der Vorsitzenden der AAC und des Präsidenten/der Präsident/in entfaltet die Entscheidung ihre Wirksamkeit. Ein schriftlicher Bescheid muss den Betreffenden binnen zwei Wochen zugestellt werden. Gegen diese Entscheidung kann eine Berufung an die Generalversammlung gerichtet werden. Diese entscheidet dann endgültig.
Die AAC kann zur Erledigung ihres Aufgabenkreises einzelne Punkte an andere fachliche Instanzen delegieren bzw. dafür den Dojo-Ausschuss einberufen. Die Beschlussfassung innerhalb der AAC erfolgt einstimmig.
